Verantwortlich für Inhalte gemäß Art. 55 Art. 2 RStV(Vertrag) (Deutscher Rundfunkvertrag): Die Artikel 21 bis 38 gelten nur für bundesweit ausgestrahlte Fernsehsendungen. Das Staatsrecht darf keine Abweichungen vorsehen. Entscheidungen der KEK und gemäß Artikel 37 Absatz 2 werden auch als Grundlage für entscheidungen über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten durch die staatliche Aufsichtsbehörde für Privatsender nach staatlichem Recht genommen. Der Rundfunk in der DDR wurde durch eine Zwangslizenzgebühr finanziert. Für eine gemeinsame Fernseh- und Radiolizenz wurde eine Jahresgebühr von 10,50 Ostmark erhoben. Ein separater Funk- oder Autofunkführerschein kostet zwischen 0.50 und 2 Ostmarks. (Zu einer Zeit gab es eine etwas niedrigere Rate für Zuschauer, die nicht mit den UHF-Antennen ausgestattet waren, die für den Empfang des zweiten Kanals erforderlich waren, aber diese Anordnung wurde als unpraktisch und aufgegeben angesehen) BürgermedienDas Landesmediengesetz unterstützt die Förderung von Bürgermedien in Niedersachsen. Heute fördert NLM 15 nicht-kommerzielle Bürgermedien: 10 private Radiosender, 2 TV-Sender und 3 Sender, die beide Dienste anbieten. Die meisten Bürgermedien in Niedersachsen sind seit etwa zehn Jahren auf Sendung. In den Medien der Bürger haben die Menschen der deutschen Gesellschaft die Möglichkeit, Fernseh- und/oder Radiosendungen zu entwerfen, zu produzieren und auszustrahlen.
Rechtlich haben die Medien der Bürger drei Aufgaben: Verwirklichung individueller Meinungsfreiheit, Ergänzung der lokalen Medienlandschaft durch journalistische Beiträge und Vermittlung von Medienkompetenzen. Die berichterstattung über die lokale Berichterstattung sollte einen Schwerpunkt des Programms bilden. Nach der Abdankung des sächsischen Königs Friedrich August III. am 13. November 1918 wurde Sachsen, der noch Konstituentus Deutschlands (Weimarer Republik), nach einer neuen Verfassung, die am 1. November 1920 in Kraft trat, zum Freistaat Sachsen. Im Oktober 1923 stürzte die Bundesregierung unter Kanzler Gustav Stresemann die rechtskräftig gewählte SPD-kommunistische Koalitionsregierung Sachsens. Der Staat behielt seinen Namen und seine Grenzen während der NS-Zeit als Gau (Gau Sachsen), verlor aber seinen quasi-autonomen Status und seine parlamentarische Demokratie. (3) Sollte eine Angelegenheit, die sich auf Ereignisse bezieht, die außerhalb des Zuständigkeitsrahmens dieses zwischenstaatlichen Abkommens liegen, für das Genehmigungsverfahren relevant sein, so hat der Antragsteller eine Erläuterung und die erforderlichen Beweise vorzulegen. Dabei muss er alle seine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Der Anmelder kann nicht geltend machen, dass er nicht in der Lage sei, eine Erklärung oder Beweise vorzulegen, wenn er sich nach der Art des Falles hätte die Möglichkeit geben können, sich selbst zu geben oder die Möglichkeit dazu zu erwerben, wenn er seine Beziehungen gebildet hätte.
1485 wurde Sachsen in den Vertrag von Leipzig aufgeteilt. Eine Kollaterallinie der Wettiner Fürsten empfing das spätere Thüringen und gründete dort mehrere kleine Staaten (siehe Ernestine Duchies). Da diese Fürsten das sächsische Wappen verwenden durften, ist in vielen Städten Thüringens das Wappen noch heute auf historischen Gebäuden zu finden. Die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens wurde im Oktober 2003 mit der Einführung eines kommerziellen DVB-T (Digital Video Broadcasting – terrestrisch) mit 22 TV-Sendern in der Region Hannover/Braunschweig ins Leben gerufen. Inzwischen hat der DVB-T-Dienst bis zu 28 Kanäle skaliert, die in dicht besiedelten Gebieten empfangen werden.