Der Europäische Betriebsrat des US-Autozulieferers Dana hat am 10. September 2019 klage vor dem Essener Arbeitsgericht. Die Zentrale Direktion in der Schweiz weigert sich, Informationen über ihre Pläne zur Umstrukturierung ihrer Kunststoffsparte offenzulegen. Diese Maßnahmen werden sich auf mehrere Länder in Europa auswirken, und insbesondere die Arbeitskräfte in Ungarn werden davon betroffen sein. Danas EBR ist unter deutscher Gerichtsbarkeit tätig, und das Werk in Essen ist der Vertretungsbeamte innerhalb der EU. Die EBR-Vereinbarung wurde 2014 vollständig überarbeitet (siehe Bericht in den EBR-Nachrichten 4/2014). Seitdem werden die Arbeitnehmervertreter von der EBR-Akademie beraten. Die Informationen und Instrumente sind auf der Website der Kommission verfügbar, um eine Einigung zu unterstützen. Besuchen Sie eine Vereinbarung für weitere Details. Im April 2019 veröffentlichte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel eine Studie über neue Beschäftigungsformen, die über Online-Plattformen immer weiter verbreitet werden. Zwei Professoren haben die Sozial- und Arbeitsgesetzgebung aus der Perspektive “Wer ist Arbeitnehmer?” in Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Schweden, Spanien, Deutschland und im Vereinigten Königreich untersucht.
Der Bericht befasst sich auch mit den Tarifgesetzen der Selbständigen sowie den rechtlichen Hindernissen für Tarifverhandlungen. Für 2018 gibt es Beispiele für ausstehende Initiativen sowie Gerichtsverfahren in mehreren Ländern (siehe Bericht in EBR News 3/2018). Inzwischen hat sich der Europäische Gerichtshof eingeschaltet, wie am 18. September 2019 bekannt gegeben wurde. Die Luxemburger Richter sollen für die Arbeitsgerichte von Watford (bei London) den Status eines Paketzusteller bei Yodel, einem britischen Logistikunternehmen, klären. Der Zusammenbruch der EBR-Verhandlungen in US-Unternehmen wird immer häufiger, zuletzt beim IT-Konzern Hewlett Packard Enterprise (siehe Bericht in eBR Newss 2/2019). Das strittige Thema für CCEP war die Zuständigkeit des Europäischen Betriebsrats für Umstrukturierungen. Sie sollte nur dann einbezogen werden, wenn mindestens 468 Mitarbeiter in zwei Ländern betroffen sind.