Der Tarifvertrag im Straßenverkehrssektor ist einer der beiden Branchentarifverträge, die derzeit in Estland gelten. Weitere Informationen über den Sektor und seine jeweiligen Arbeitszeitfragen finden Sie im nationalen Beitrag zur Vergleichsstudie EIRO über die Auswirkungen der Arbeitszeitrichtlinie auf Tarifverhandlungen im Straßenverkehrssektor. Ende 2007 wurde im Straßenverkehr nach intensiven Verhandlungen und kurz bevor die Branchengewerkschaften Streikaktionen ankündigen wollten, ein neuer Branchentarifvertrag geschlossen. Die neue Vereinbarung trat am 1. Februar 2008 in Kraft. Die Bestimmungen des Abkommens betreffen den gesamten Sektor und betreffen Arbeitszeit- und Ruhezeiten sowie Lohnfragen, einschließlich des Mindestlohns für Arbeitnehmer im Straßenverkehr. Im Dezember 2007 wurde ein neuer sektoraler Tarifvertrag zwischen der Union estnischer Automobilunternehmen (Autoettevétete Liit) und der estnischen Gewerkschaft für Transport- und Straßenarbeiter (Eesti Transpordi- ja Teetöötajate Ametiühing, ETTA) geschlossen. Der bisherige Branchentarifvertrag lief im März 2007 aus, und seitdem liefen die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag. Die neue Vereinbarung trat am 1. Februar 2008 in Kraft und gilt bis zum 31.
Dezember 2009. Nach langen und ineffektiven Verhandlungen haben Busfahrer, die bei einem der größten öffentlichen Busunternehmen, GoBus, beschäftigt waren, in einigen der größten estnischen Städte einen einstündigen Warnstreik abgehalten. Sie drohten auch mit umfassenderen Streikaktionen, um bessere Lohnbedingungen und höhere staatliche Subventionen für Busunternehmen zu fordern. Der Streik sollte am 11. Dezember 2007 in zwei der größten Städte Estlands stattfinden und anschließend schrittweise auf alle öffentlichen Verkehrsmittel des Landes ausgedehnt werden. Darüber hinaus drohten einige Arbeitgeber, ihre Verträge über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen mit kommunalen Einheiten zu kündigen, wenn die staatlichen Subventionen nicht erhöht würden. Im Dezember 2007 einigten sich die Verhandlungsparteien schließlich darauf. Der neue Branchentarifvertrag sieht ab dem 1. Februar 2008 Eine Erhöhung der Mindestmonatslöhne vor. Bei den üblichen Arbeitszeiten erhalten Busfahrer und hochqualifizierte Reparaturmechaniker monatlich mindestens 7.060 EEK (451€), Fahrer EEK 6.560 (419€) und ungelernte Reparaturarbeiter EEK 5.470 (350 €).
Gemäß der Vereinbarung werden die Mindestlöhne zum 1. Januar 2009 weiter erhöht, für die die entsprechende Vereinbarung bis zum 1. Oktober 2008 getroffen werden muss. Die Tarifparteien hatten seit dem Auslaufen des vorherigen Tarifvertrags im März 2007 über die Bestimmungen des neuen Branchentarifvertrags verhandelt. Die Verhandlungen waren intensiv gewesen, und eine Einigung wurde erst durch Vermittlung durch den öffentlichen Schlichter (Riiklik Lepitaja) getroffen, kurz bevor die sektoralen Gewerkschaften einen umfassenden Streik anwollten. Das umstrittenste Thema in den Verhandlungen betraf das Mindestlohnniveau in der Branche. Zu Beginn der Verhandlungen forderte die ETTA einen monatlichen Mindestlohn von 7.718 EEK (rund 493 Euro per 18. Januar 2008) für Fahrer und Mechaniker sowie einen Mindeststundenlohn von 45,40 EEK (2,90 Euro). Verglichen mit den Bestimmungen des bisherigen Tarifvertrags bedeutete die Forderung der Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von fast 43 %. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Arbeitszeit und Ruhezeit beziehen sich auf die Art und Weise der Erfassung der Gesamtarbeitszeit und die Aufteilung des Arbeitstages. Bei der Berechnung der Arbeitszeit wurde vereinbart, daß bei einer Berechnungsfrist für die Erfassung der Gesamtarbeitszeit zwei Monate überschritten werden, 60 % des sektoralen Mindestlohns für Überstunden gezahlt werden.
Was die Aufteilung des Arbeitstages für die Fahrer im Personenverkehr betrifft, so kann sie in getrennte Arbeitszeit- und Ruhezeiten unterteilt werden. Die Ruhezeit zwischen den festgelegten Arbeitszeiten sollte mindestens drei Stunden betragen, und die Bereitschaftszeit, die nicht in der Arbeitszeit enthalten ist, wird nach der zweiten Stunde Bereitschaftszeit entsprechend dem sektoralen Mindestlohn bezahlt.